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   Geschiedenentestament



Geschiedenentestament


Patchworkfamilien die neue gesellschaftliche Realität.


Jährlich werden in Deutschland ca. 190.000 bis 200.000 Ehen geschieden.

Betroffen davon sind ca. 150.000 minderjährige Kinder.

Im Jahr 2002 haben etwa 49 % der geschiedenen Männer wieder geheiratet und ca. 51 % der geschiedenen Frauen.

Die Zweitehe und somit die Patchworkfamilie ist im Trend.

Häufig bringen diese Patchworkfamilien Probleme mit sich.

Im Erbrecht bedarf es gesonderter Gestaltung wie zum Beispiel das Geschiedenentestament. 

Wenn Sie geschieden sind und aus Ihrer geschiedenen Ehe minderjährige Kinder hervorgegangen sind, so ergeben sich grundsätzlich nachfolgende Konsequenzen:

Im Fall des Todes eines Elternteils übernimmt bei gemeinsamer elterlicher Sorge der überlebende Elternteil die Verwaltung des dem Kind zugefallenen Erbes.

Sofern das Kind ebenfalls verstirbt, beerbt der andere Elternteil das Kind oder er ist zumindest pflichtteilsberechtigt. Dadurch wandert das Vermögen des geschiedenen Elternteils zum anderen Elternteil.

Diese Konsequenzen sind häufig nicht erwünscht.

Es gibt verschiedene testamentarische Möglichkeiten, wodurch diese Folgen vermieden werden können.

Sofern Sie möchten, dass im Fall Ihres Todes Ihr Vermögen in Ihrer Familie bleibt und nicht ungewollt dem geschiedenen Ehegatten zufließt, können Sie testamentarische Regelungen treffen.

Um für Sie die richtige Maßnahme zu finden, erörtern wir mit Ihnen gerne die für Sie bestehenden Möglichkeiten.



Renate Maltry
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht
Maltry Rechtsanwältinnen