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AZ: Die letzten Dinge Regeln - Ab in den Urlaub ... aber nicht ohne Testament?

24.07.2024 Erbrecht

Beim gemeinsamen Testament auf den Wortlaut achten

Endlich Sommer! Sommerzeit bedeutet auch Reisezeit. Nicht selten erstellen dann die Urlaubshungrigen, insbesondere gerne Ehegatten, noch schnell ein gemeinsames Testament, das für den Katastrophenfall, nämlich den „gemeinsamen Tod“ oder das „gleichzeitige Ableben“ wie zum Beispiel einen Autounfall oder einen Flugzeugabsturz, gelten soll, ohne aber das beabsichtigte Ereignis genau zu bezeichnen. Dies ist fatal, so die Erbrechtsexpertin Hüßtege.

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