Vom Pflichtteil hat man schon gehört. Vielleicht auch von der Pflichtteilsergänzung. Doch was genau bedeutet das und wie wirkt sich ein solcher Anspruch im Erbfall aus?
Der Fokus liegt im Folgenden auf dem Recht der Pflichtteilsergänzung gemäß § 2325 BGB. Ausgangsfall: In der Ausgangssituation ist der Vater vorverstorben und nun ist die Mutter verstorben – beide haben zwei Kinder, einen Sohn und eine Tochter. Zunächst wird der Fall betrachtet, in dem die Mutter ihrer Tochter das Haus mit Grundstück notariell überlässt – gegen Nießbrauchvorbehalt ...
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