Stirbt ein Mensch, hinterlässt er nicht nur Erinnerungen – sondern oft auch ein kleines oder großes Erbe, manchmal auch eine Immobilie. Und wenn dieses Erbe auf mehrere Köpfe verteilt wird, spricht man von einer Erbengemeinschaft.
Was sich zunächst oft gut anfühlt, entpuppt sich in der Praxis nicht selten als Zankapfel mit juristischen Fallstricken, erklärt die Fachanwältin für Erbrecht, Renate Maltry.
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