Bei Veränderungen im Testament muss man einiges beachten
Handschriftliche Testamente erfreuen sich einer immer größer werdenden Beliebtheit. Zum einen sind sie kostengünstig, zum anderen kann man sie einfach vernichten und verändern. Will man ein Testament verändern oder vernichten, sollten Fehler vermieden werden, damit das gewünschte Ergebnis und nicht das Gegenteil eintritt. Gemäß § 2255 Satz 1BGB kann ein Testament dadurch widerrufen werden, dass der Erblasser dieTestamentsurkunde vernichtet oder an ihr Veränderungen vornimmt, die seine Absicht erkennen lassen, das Testament aufzuheben.
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