Nach deutschem Recht müssen bei der Errichtung eines Testamentes immer noch besondere Formvorschriften eingehalten werden.
Ein Testament kann weder rein mündlich, noch auf dem Computer geschrieben und dann einfach unterzeichnet werden. Vielmehr muss nach deutschem Erbrecht ein Testament zwingend eigenhändig geschrieben und möglichst unter Angabe von Zeit und Ort vom Verfasser unterschrieben werden.
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