BGH stärkt Rechte nichtehelicher Kinder – Verjährung beginnt erst, wenn die Abstammung bekannt ist. Es klingt wie ein Familiendrama aus einem Fernsehfilm, ist aber Realität: Eine Frau erfährt Jahre nach dem Tod des mutmaßlichen Vaters, dass sie tatsächlich dessen Tochter ist – und verlangt nun einen Teil des Erbes.
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