Die Übergangsphase vom Tod bis zur Feststellung des Erben sollte bei der Nachlassplanung geregelt werden, um
Handlungsfähigkeit herbeizuführen
Tritt ein Erbfall ein, sind viele mit der Abwicklung überfordert. Zur Trauer und dem Schmerz kommt die Auseinandersetzung mit unliebsamen Formalitäten. Was oftmals nicht bekannt ist, ist die Tatsache, dass die Erteilung eines Erbscheins, gerade auch in München, häufig Monate dauert und man in dieser Zeit nicht handlungsfähig ist, erläutert die Münchner Erbrechtsspezialistin Renate Maltry,
Fachanwältin für Erbrecht. So besteht keine Verfügungsbefugnis über ein Bankkonto.
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