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Die letzten Dinge regeln - Der lange Arm des Erblassers

17.10.2019 Erbrecht

Mit einem Testament kann der Erblasser weitreichenden Einfluss ausüben. Nur 25 Prozent der Deutschen haben ein Testament verfasst. Meist geht es dabei darum, die gesetzliche Erbfolge auszuschließen und individuelle Gestaltungen, wie z. B. die Überlassung einer Immobilie an eine bestimmte Person oder ein Wohnrecht zu gewähren, erläutert Renate Maltry, Fachanwältin für Erbrecht in München.

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