Auch wenn das geliebte Tier oft als vollwertiges Familienmitglied betrachtet und heiß geliebt wird, fällt die Antwort – leider – sehr klar aus: Der geliebte Vierbeiner kann, zumindest nach deutschem Recht, nicht unser Erbe werden.
Das deutsche Recht besagt, dass Tiere nicht rechtsfähig sind und daher nicht beerbt werden können. Tiere werden eben nicht wie Menschen, sondern wie Sachen behandelt, auch wenn sie keine sind. Dennoch kann man dafür sorgen, dass es dem Vierbeiner nach dem Tod gut geht. Wie das geht und was mit dem geliebten Haustier im Erbfall passiert, erläutert die Erbrechtsexpertin Raphaela Hüßtege von der Kanzlei Maltry RechtsanwältInnen.
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