Ihre Rechtsanwaltskanzlei im Herzen von München | Seit 1984

Die letzten Dinge regeln - Übertragung vom Familienheim

19.11.2025 Erbrecht

Das eigene Haus ist für viele der zentrale Ort des Familienlebens. Umso wichtiger ist es, seine steuerlich optimale Übertragung frühzeitig zu planen.

Das Familienheim nimmt immer eine besondere Stellung in der Nachfolge ein. In der Regel sind dort die Kinder aufgewachsen, und so sind oft viele Erinnerungen – etwa etwa an Geburtstage, Weihnachten oder sogar die Geburt eines Kindes – damit verbunden. Viele möchten es deshalb der Familie erhalten. Angesichts der hohen Immobilienwerte in München sind die Freibeträge von 400000 Euro je Kind und Elternteil und 500000 Euro für den Ehegatten schnell ausgeschöpft. Deshalb sollte
man die Möglichkeiten de  steuerfreien Übertragung beachten.

Zum Artikel -->

Kontaktieren Sie uns...


Adressen

Maltry RechtsanwältInnen
PartG mbB

Hohenzollernstrasse 89
D-80796 Munich


Leitenstraße 40
D-82528 Geretsried


Zeiten

Montag bis Donnerstag

von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr 

Freitag

von 08.30 Uhr bis 14.00 Uhr
oder nach Vereinbarung