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Münchner Wochenblatt – Die letzten Dinge regeln: Familiengesellschaft im Trend – und jetzt mit zusätzlichem Steuervorteil

21.01.2026 Erbrecht

BFH bestätigt Steuerbefreiung für das Familienheim auch bei Einlage in eine Ehegatten-GbR

Immer mehr Familien entscheiden sich für eine sogenannte Familiengesellschaft
– etwa in Form einer vermögensverwaltenden GbR. Der Grund liegt auf der Hand: Sie ermöglicht eine gemeinsame Verwaltung des Vermögens, klare Regelungen für spätere Generationen und einen strukturierten Schutz des Familienbesitzes erläutert die Münchner Fachanwältin für Erbrecht, Renate Maltry. 

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