BFH bestätigt Steuerbefreiung für das Familienheim auch bei Einlage in eine Ehegatten-GbR
Immer mehr Familien entscheiden sich für eine sogenannte Familiengesellschaft
– etwa in Form einer vermögensverwaltenden GbR. Der Grund liegt auf der Hand: Sie ermöglicht eine gemeinsame Verwaltung des Vermögens, klare Regelungen für spätere Generationen und einen strukturierten Schutz des Familienbesitzes erläutert die Münchner Fachanwältin für Erbrecht, Renate Maltry.



