Eine umfassende Beratung ist wichtig
Zum bevorstehenden Jahreswechsel werden erneut die vom Gutachterausschuss ermittelten Boden- richtwerte der aktuellen Marktsituation angepasst. Die- se sind Grundlage für die schenkungs- und erbschafts- steuerliche Bewertung von Immobilien. Die Bewertung der Immobilien erfolgt hierfür gemäß § 12 ErbStG nach dem Bewertungsgesetz. Seit dem 1. Januar 2009 ist nicht mehr der sogenannte Einheitswert maßgebend, sondern der Verkehrswert, der nach den Vorgaben des Bewer- tungsgesetzes zu ermitteln ist, erläutert die Erbrechtsexpertin Renate Maltry. Danach ist eine Richtgröße für Grundbesitz der Bodenrichtwert.