Mit der Trennung der Ehegatten entsteht für den bedürftigen Ehegatten ein Anspruch auf Trennungsunterhalt. Dieser Anspruch besteht bis zur rechtskräftigen Scheidung. Danach besteht für den bedürftigen Ehegatten möglicherweise ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. Im Gegensatz zum Trennungsunterhalt müssen für den Anspruch auf nachehelichen Unterhalt vom Gesetz vorgegebene Anspruchsgrundlagen erfüllt werden.
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