Strategien zur Vermeidung oder Verringerung des Pflichtteils
D er Pflichtteil sichert den nächsten Angehörigen eine Mindestbeteiligung am Nachlass. Für die Verwirklichung des Pflichtteils gibt es in den einzelnen europäischen Staaten unterschiedliche Modelle, erläutert der Erbrechtsexperte der Kanzlei Maltry in München, Dr. Martin Hartner. In einigen Staaten wie Deutschland und Österreich begründet das Pflichtteilsrecht lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch auf Geldzahlung gegen den Nachlass beziehungsweise den Erben. In anderen Staaten wie Italien, Schweiz, Spanien oder Portugal ist der Pflichtteilsberechtigte (nach erfolgreicher Herabsetzung von testamentarischen Zuwendungen und Schenkungen) Miterbe. Man spricht in diesen Fällen von einem „Noterbrecht“.
Lesen Sie hier den vollständigen Text.