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Familienrecht

Wir kämpfen für Sie – kompetent, kreativ und einfühlsam

Eheverträge, Zugewinnausgleichsansprüche oder Vermögensauseinandersetzungen: Wir sehen nicht nur den Fall, sondern den Menschen dahinter – mit seinen Beziehungen und seiner Geschichte. Individuellen Lebenssituationen begegnen wir mit Kreativität und Methodenreichtum. Durch eine persönliche Strategieplanung helfen wir Ihnen, den für Sie richtigen Weg zu finden. Und sollte es sich nicht vermeiden lassen, Ihre Interessen vor Gericht zu erstreiten, können Sie auch dort auf unsere Erfahrung und Fachkompetenz zählen.

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Schwerpunkte im
Familienrecht

Eheverträge

Der Gedanke an das Ehe-Aus ist zum Zeitpunkt der Heirat für viele Verliebte unromantisch, mit Blick auf rechtliche Folgen aber ratsam. Sorgen Sie vor! Kommt es zur Scheidung oder zu anderweitigen Rechtsfragen, kann ein individuell aufgesetzter Ehevertrag mit Bestimmungen zum Güterstand und zu etwaigen Unterhaltsansprüchen Prozesse deutlich erleichtern.

Broschüre: Ehe und Partnerschaft rechtlich begleiten

Scheidungsvereinbarungen

Während die Trennungsvereinbarung üblicherweise bis zur rechtskräftigen Scheidung befristet ist, beinhaltet die Scheidungsvereinbarung alle Regelungen für die Zeit danach: Ehegattenunterhalt, Sorgerecht oder Zugewinnausgleich. Sie kommt nur in Betracht, wenn beide Ehepartner an einer außergerichtlichen Einigung über die Scheidungsfolgen interessiert sind.

Trennungsvereinbarungen

In schriftlicher Form ebnet die Trennungsvereinbarung den Weg bis zur einvernehmlichen Scheidung und regelt alle wichtigen Themen vom Umgang mit Kindern über Trennungsunterhalt bis zur Aufteilung des Hausrats. Für eine solide, gerichtlich unangreifbare Trennungsvereinbarung profitieren Sie von der fundierten Rechtsberatung unserer Fachanwältinnen.

Elternvereinbarungen

Elternvereinbarungen gestalten die Beziehung zum Kind und sollten stets sein Wohl berücksichtigen. Sorge- oder Umgangsabsprachen kommt eine besondere rechtliche Bedeutung zu, wenn die Eltern unverheiratet sind oder getrennt leben. Wir informieren über theoretische Grundlagen, einvernehmliche Lösungen und ihren Einfluss auf gerichtliche Verfahren.

Ehescheidung und die Folgen

Eine Ehescheidung hat emotionale Auswirkungen auf die Beteiligten und Folgen für alle bislang geteilten Lebensbereiche: Gemeinsame Anschaffungen, Finanzierungen, Absicherungen – wer bekommt was? Gerade bezüglich der Scheidungskinder ist Feingefühl gefragt. Harte Auseinandersetzungen vermeiden Sie, indem Sie unseren Rechtsbeistand hinzuziehen.

Unterhalt

Das Familienrecht gibt klare Bestimmungen und Regelungen zu Kindes-, Trennungs- und Ehegattenunterhalt vor. Allen Unterhaltsarten liegt die Idee zugrunde, dass Familienmitglieder finanziell füreinander sorgen. Sollten Sie Unterhaltsansprüche vor Gericht erstreiten müssen oder einen anwaltlichen Rat benötigen, können Sie auf unsere Fachkompetenz zählen.

Hausrat

Hausrat wird in Alleineigentum, gemeinsames Eigentum der Ehegatten und Eigentum Dritter unterschieden. Streitigkeiten ergeben sich hauptsächlich bei der bedarfsgerechten Aufteilung gemeinsamer Anschaffungen. Grundsätzlich ist es sinnvoll und vorteilhafter für beide Seiten, diese Angelegenheiten mit unserer Unterstützung außergerichtlich zu klären.

Ehewohnung

Im Rahmen einer Trennung oder Scheidung stellt sich häufig die Frage: Welchem Ehepartner wird unter welchen Voraussetzungen der einst gemeinsam genutzte Wohnraum zugewiesen und welche Rechte stehen dem anderen zu? Rechtlich relevant sind der Verbleib der Kinder, finanzielle Möglichkeiten oder der Gewaltschutz – jeder Sachverhalt ist anders. Wir beraten Sie!

Zugewinnausgleich

Haben Sie keinen notariellen Ehevertrag geschlossen, leben Sie in einer Zugewinngemeinschaft. Im Falle der Scheidung kann dann ein Zugewinnausgleich beantragt werden. Dieser gleicht nicht das gesamte Vermögen aus, sondern den Vermögenszuwachs nach der Heirat. Der Überschuss des einen Ehegatten steht zur Hälfte dem anderen als Ausgleichsforderung zu.

Vermögens-auseinandersetzungen

Nicht zu verwechseln mit dem Zugewinnausgleich in Geld ist die Vermögensauseinandersetzung. Dabei geht es um gemeinsam erworbenes und aufgebautes Vermögen in Form von Immobilien oder hochwertigen Gegenständen. In der Praxis werden beide Vorgänge zumeist parallel durchgeführt – kostengünstiger und unkomplizierter in außergerichtlichen Abwicklungen.

Teilungsversteigerung

Können sich in Trennung lebende Eheleute oder Lebenspartner nicht über die Verwertung oder den Verkauf einer Immobilie einigen, kommt die Teilungsversteigerung zum Tragen. In dem von einem Miteigentümer beantragten Verfahren wird die gesamte Immobilie versteigert. Vorsicht, der Teufel im Detail birgt Risiken. Konsultieren Sie hierzu unsere spezialisierten Fachanwältinnen!

Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Unverheiratete Lebensgefährten in intimen Beziehungen oder Wohngemeinschaften haben weniger Rechte und Pflichten als Eheleute, um füreinander zu sorgen. Trennungen sind zwar schneller vollzogen, in Betreuungs- oder Erbfällen sind uneheliche Partner aber rechtlos. Mit unserer Hilfe schöpfen Sie alle Optionen aus und erweitern Ihren rechtlichen Spielraum.

Partnerschaftsverträge

Partnerschaftsverträge dienen nichtehelichen Lebensgemeinschaften, die Grauzone der Rechtsunsicherheiten und fehlenden Absicherungen zu verlassen und ihre Beziehung auf ein rechtliches Fundament zu stellen. Ehelichen Vereinbarungen ähnlich regelt der Partnerschaftsvertrag zum Beispiel die elterliche Sorge oder die Finanzierung des Haushalts.

Kanzlei Maltry Familienrecht, Weitblick

Entscheidend ist der profunde Weitblick

Als Fachanwältinnen für Familienrecht befassen wir uns aus juristischer Sicht mit Eltern-Kind-Beziehungen sowie Rechtsverhältnissen unter Verwandten und Lebenspartnern. Streitpunkte treten besonders häufig bei emotional belastenden Themen wie Scheidung, Unterhalt oder Sorgerecht auf. Schließlich endet etwa jede dritte Ehe heute vor dem Familienrichter. Grund genug, sich bereits im Zuge der Eheschließung umfassend und vorausschauend beraten zu lassen. Haben Sie Fragen zu rechtlichen Folgen wie Zugewinn oder Versorgungsausgleich? Sprechen Sie uns an!

Viele Streitigkeiten lassen sich leicht mit einem Ehevertrag umgehen. Wir informieren Sie ausführlich über die einzelnen Regelungsbereiche und erarbeiten einen Vertrag, der Ihrer individuellen Lebenssituation entspricht.

Auch während der Ehe, in Krisen- oder sogenannten Ambivalenzsituationen stehen wir Ihnen mit einer persönlichen Beratung und kompetenten Betreuung zur Seite. Und im Falle einer Scheidung begleiten wir Sie professionell durch den gesamten Prozess. Kooperierende Steuerberater, Immobiliensachverständige oder Psychologen ziehen wir gegebenenfalls hinzu, um unsere Strategieplanung für Sie zu perfektionieren – soweit es Ihr Mandat erfordert und von Ihnen gewünscht ist.

Dank unseres interdisziplinären Netzwerkes und fundierter Fachkenntnisse im Familienrecht haben wir alle Aspekte im Blick und wissen genau, worauf es ankommt.

Ihre Ansprechpartnerinnen
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Renate Maltry

Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Erbrecht

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Ina Müller vom Berge

Fachanwältin für Familienrecht

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Carolin Hölscheidt

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