Immobilien gelten nicht nur als Erfüllung des Wohntraums, sondern auch als inflationssichere Anlagen. Für viele Familien und Unternehmen sind sie attraktive Investitionsobjekte.
Doch wie ist mit Immobilien zu verfahren, wenn es zu einer Scheidung, einem Erbfall mit mehreren Miterben oder einer Unternehmensübertragung kommt? Grundstücks- und Immobilieneigentümer sehen sich hierbei einigen juristischen Fallstricken ausgesetzt.
Als Fachanwältinnen für Erbrecht und Familienrecht bearbeiten wir regelmäßig entsprechende Fälle, deren Sachverhalte Aufgaben des Immobilienrechts berühren.
Schwerpunkte im
Immobilienrecht
Immobilien in der Scheidung
Lösungen der Fragen rund um das sogenannte Familienwohnheim, meist eine gemeinsame Immobilie, zu finden, gehört zu den zentralen Themen im Scheidungsverfahren. Daneben spielen bei der Vermögensauseinandersetzung oft weitere Immobilien eine Rolle. Mit kreativen Vorschlägen, ausgewogenen Scheidungsfolgenvereinbarungen, vorsorgenden Eheverträgen oder z. B. der Schaffung eines Familienpools errichten wir für Sie steueroptimierte Zukunftsmodelle.
Immobilien im Nachlass
Befinden sich Immobilien im Nachlass und in einer Erbengemeinschaft, stellt sich die Frage der weiteren gemeinsamen Verwaltung oder der Auseinandersetzung des Nachlasses. Dabei kommt der Bewertung der Immobilie eine große Bedeutung zu. Mit unseren Kontakten zu öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen lassen sich oft rasche Lösungen finden.
Immobilien in der Vermögensnachfolge
In der Regelung der Vermögensnachfolge ist die steueroptimierte Übertragung von Immobilien auf die nächste Generation eines der Hauptthemen. Nach Analyse der Vermögenssituation ist die Immobilienübertragung unter Berücksichtigung der Steuerfreibeträge zu ermitteln. Oft bietet sich auch eine Änderung des Güterstandes an, damit der Zugewinn erhalten und Freibeträge optimal ausgeschöpft werden können. Gestaltungen des Nutzungs- oder Wohnrechts sowie der Rückübertragungsklauseln spielen ebenfalls eine besondere Rolle.
Immobilien in der Unternehmensnachfolge
Befinden sich Immobilien im Unternehmen, ist es immobilienrechtlich u. U. erforderlich, dass neben der Gesellschaft auch die von ihr genutzten Liegenschaften erworben oder für deren Nutzung langfristige Verträge abgeschlossen werden. Ebenfalls sinnvoll sind ergänzende Verfügungsbeschränkungen wie Vorkaufsrechte, Veräußerungs- oder Belastungsverbote.
Die optimale Strukturierung einer Transaktion erfordert in jedem Fall der Unternehmensnachfolge eine Prüfung sachenrechtlicher Verhältnisse sowie bestehender Verträge und Vereinbarungen im Rahmen einer Due Diligence. Im Anschluss hieran können dann entsprechende Regelungen getroffen werden.
Teilungsversteigerung
Finden sich bei Scheidungen und Auseinandersetzungen von Miterbengemeinschaften keine Lösungen zur Übernahme einer Immobilie oder zum Verkauf an Dritte, ist die Teilungsversteigerung die letzte Stufe, gemeinsames Vermögen zeitnah aufzulösen. Dabei wird die Immobilie zwangsweise auseinandergesetzt. Das Verfahren ist immer von taktischen Erwägungen bestimmt. Ob Ihre Immobilie günstig übernommen oder möglichst hoch veräußert werden soll: Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Ziel zu definieren und umzusetzen.
Immobilien – ein wichtiger Bestandteil Ihrer Lebensplanung
Neben dem Kauf und Verkauf von Grundstücken, Wohnungen oder Häusern regelt das Immobilienrecht auch die Verwendung von Immobilien, die damit verbundene Verantwortlichkeit sowie Transaktionen von Grundeigentum. Rechtliche Auseinandersetzungen, Probleme sowie familiärer Streit um Immobilien und ihre Nutzungsrechte stehen häufig in engem Zusammenhang mit dem Erbrecht und dem Familienrecht. An dieser Stelle agieren wir, die Fachanwältinnen der Kanzlei Maltry und unsere Sachverständigen, interdisziplinär. Wir verstehen uns als Ihr kompetenter Beistand, der Informationen, Erfahrungen und Kenntnisse der betreffenden Rechtsgebiete bündelt, um für Sie die optimale Lösung zu erarbeiten.
Sie möchten Eigentumsansprüche an bestehenden Immobilien in einem Ehevertrag fixieren? Sie sind daran interessiert, die Immobilie selbst oder Chancen und Risiken vor der Immobilienübernahme bewerten zu lassen? Was geschieht mit Verträgen, die der bisherige Eigentümer noch vor der Übergabe abgeschlossen hat? Oder benötigen Sie taktische Hilfe im Falle einer bevorstehenden Teilungsversteigerung?
Damit kurzfristig getroffene Entscheidungen langfristig keine nachteiligen Folgen haben: Rufen Sie uns an und profitieren Sie von fachkundiger Beratung, auf die Sie bauen können!
Ihre Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner
im Immobilienrecht
Andreas Völker LL.M.
Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Erbrecht, weiterer Tätigkeitsschwerpunkt: Handels- und Gesellschaftsrecht, zertifizierter Testamentsvollstrecker AGT e.V.
Zum ProfilDott. Martin Hartner
Fachanwalt für Erbrecht, Avvocato und Kassationsanwalt, zertifizierter Testamentsvollstrecker AGT e.V.
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Auf Wunsch führen wir Erstberatungen sehr gerne via Video- oder Telefonkonferenzen über Zoom durch.
Ihr Maltry-Team