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Unternehmensnachfolge

Ihr Lebenswerk in
verantwortungsbewussten Händen

Sehr viele der bestehenden Unternehmen sind aus Familienbetrieben hervorgegangen. Sie sind das Rückgrat und der Motor der deutschen Wirtschaft. Frei nach August Oetker, Gesellschafter eines der hierzulande bekanntesten Familienunternehmen, liegen ihre Risiken ebenso wie ihre Chancen in der Familie. Doch familiäre Strukturen ändern sich im Laufe der Zeit und stellen nicht zuletzt die Unternehmensnachfolge vor neue Fragen. Gemeinsam mit Ihnen und kompetenten Partnern nehmen wir diese Herausforderung an.

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Schwerpunkte der
Unternehmensnachfolge

Analyse des Unternehmens

Um die geeignete Nachfolgeregelung zu finden, bedarf es zunächst der tiefgehenden Analyse des Unternehmens und seiner Strukturen: Ist die Firma eigentümer- oder managementgeführt? Wie und wann soll die Übergabe erfolgen? Ist es ein vollständiger Verkauf oder ein anteilig gestaffelter Übergang? Erst wenn diese Fragen beantwortet und alle Beteiligten sich einig sind, kann die Unternehmensnachfolge angegangen werden.

Prüfung der Gesellschaftsform

Mit Blick auf die Nachfolge lässt die Unternehmensanalyse häufig die Frage aufkommen, ob die bestehende Gesellschaftsform auch nach der Übernahme noch die richtige ist. Wir prüfen die unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten und im Zuge dessen ebenfalls bestehende Nachfolgeklauseln im Gesellschaftsvertrag unter dem Aspekt der steuerlichen Optimierung.

Unternehmertestament

In jeder Phase – vor, während und nach der Übergabe – sollte ein verantwortlicher Unternehmer ein Testament erstellt haben. Nur dann ist das Unternehmen auch im plötzlichen Todesfall weiterhin handlungsfähig und geschützt. Verfügungen von Todes wegen sollten nur in Abstimmung mit dem Gesellschaftsvertrag erfolgen, da das Gesellschaftsrecht dem Erbrecht vorgeht.

Abstimmung des Testaments mit dem Gesellschaftsvertrag

Sieht der Gesellschaftsvertrag bspw. vor, dass Unternehmensbeteiligungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge nur an Abkömmlinge übertragbar sind, hat der Ehepartner kein Nachfolgerecht. Wird der Ehepartner dennoch als Nachfolger bestimmt, stehen gegebenenfalls Abfindungsansprüche im Raum, die den Bestand des Unternehmens gefährden können. Durch die richtige Gestaltung lässt sich dies vermeiden.

Unternehmervollmacht

Auch für den Fall, dass ein Unternehmer wegen Krankheit oder eines Unfalls ausfällt, sind Sofortmaßnahmen geboten, die das Unternehmen handlungsfähig halten. Sind für die Unternehmensfortführung keine Bevollmächtigten eingesetzt, wird vom Gericht ein Betreuer bestellt. Wir helfen, dies zu vermeiden – durch die rechtzeitige Planung und die individuelle Umsetzung der Wünsche des Unternehmers.

Übernahme: Share Deal oder Asset Deal

Den richtigen Nachfolger zu finden, ist nur durch ein entsprechendes Profil und klare Vorgaben der Beteiligten möglich. Individuelle Verträge decken alle Risiken ab, sodass die Übernahme erfolgreich durchgeführt werden kann.
Bei einem Asset Deal werden sämtliche Vermögensgegenstände eines Rechtsträgers auf den Erwerbenden übertragen. Beim Share Deal erwirbt der Käufer nur Anteile an der zu veräußernden Gesellschaft.

Familienunternehmen

Der Generationengedanke, der sich in der Fortführung eines Familienunternehmens zeigt, drückt sich auch in der Unternehmensnachfolge aus. Diese ist für den Handwerker als Einzelunternehmer ebenso Thema wie für große Kapitalgesellschaften. Beide haben ein vitales Interesse daran, das Lebenswerk zu erhalten.
Dass es für die Firmenübergabe innerhalb der Familie viele Möglichkeiten gibt, kann die Nachfolge verkomplizieren. Wir finden, ggf. unter Hinzuziehung psychologisch geschulter Coaches, die für jede Familienstruktur richtige Lösung.

Familiencharta

Die Familiencharta ist bei einem Familienunternehmen besonders wichtig: Sie legt den moralischen Rahmen, gemeinsame Interessen und individuelle Werte für das Zusammenarbeiten innerhalb des Unternehmens fest. Neben dem Gesellschaftsvertag wird die Familiencharta als Basis für die Kultur und die Strategie des einzelnen Familienunternehmens erstellt. Wir helfen Ihnen dabei mit Rat und Tat.

Familienrechtliche Gestaltungen

Bei einer verantwortlich durchgeführten Unternehmensnachfolge ist zwingend die private Situation des Übergebers und des Übernehmers zu prüfen. Schließlich möchte der Übergeber seinen Ruhestand und die Altersversorgung gesichert wissen. Für den Übernehmer ist wichtig, dass das Unternehmen nicht durch Scheidung in seinem Bestand gefährdet wird.
Die jeweilige Situation beider Beteiligter ist mithin steueroptimiert zu gestalten.

Unternehmensnachfolge und Arbeitsrecht

Rechte und Pflichten aus Arbeitsverhältnissen gelten unabhängig davon, ob die Rechtsnachfolge zu Lebzeiten oder im Erbfall erfolgt, zunächst unverändert fort. Der Nachfolger muss sich mit den bestehenden Arbeitsverhältnissen auseinandersetzen.Eine ordnungsgemäße Umstrukturierung ist in der Regel durch eine Due-Diligence-Prüfungvorzunehmen, die sämtliche Stärken, Schwächen und Risiken sorgfältig analysiert.

Kanzlei Maltry, Unternehmensnachfolge

Unternehmensnachfolge nach Maß

Familienunternehmer haben im Laufe vieler Jahre Zeit, Arbeit, Kraft und Herzblut in den Aufbau Ihres jeweiligen Betriebes investiert. Mit dessen Übertragung auf einen Nachfolger – Familienangehörige, Investoren oder Mitbewerber – ist impliziert, dass der Unternehmer an einer langfristigen Fortführung des Geschäfts interessiert ist. Umso bedeutender ist dieser Schritt. Viele rechtliche und auch persönliche Fragen knüpfen sich an die Sicherung der Unternehmensfortführung überhaupt, die personelle Besetzung der Unternehmensleitung oder die gerechte Aufteilung unter allen Erben. Es geht um die Übertragung der Unternehmens- sowie der Eigentumsfunktionen auf die nachkommenden Generationen. Hier sind fundierte Fachkenntnisse gefragt.

Mögliche Problemfelder der Unternehmensnachfolge bei Familienunternehmen

Drei Viertel der Familienunternehmer wünschen sich eine familieninterne Nachfolge. Hintergrund sind die familiäre Kontinuität und der identitätsstiftende Gedanke. Nicht die Rentabilität steht im Vordergrund, sondern der Zweck des Unternehmens. Doch hieraus können sich verschiedene Probleme ergeben.

Familiäre Beziehungen

Die Überschneidung zwischen der Unternehmens- und der Privatsphäre bedarf klarer Strukturen.

Mangelhafte Planung und Durchführung

Eine unprofessionell durchgeführte Übertragung kann zu einem Führungsvakuum führen.

Unzureichende Qualifikation des Nachfolgers

Die fachliche und soziale Kompetenz des Nachfolgers sollte sorgfältig geprüft und sichergestellt sein.

Hohe finanzielle Belastung des Unternehmens

Auszahlungen an andere Familienmitglieder, steuerliche Verpflichtungen und Vorsorgeaufwendungen für den Ausscheidenden sind unter Umständen hohe Belastungen für den Nachfolger.

Änderung des Marktumfelds

Sowohl starke Veränderungen am Markt, bei Kunden und Lieferanten als auch im Wettbewerbsumfeld können die Nachfolgesituation belasten.

Unerwartete Wendungen

Im Übergangsprozess treten möglicherweise unerwartete Situationen oder Belastungen auf, die vom Nachfolger zu tragen sind.

Optimale Lösungen in der Unternehmensnachfolge bei Familienunternehmen

Eine optimale Nachfolgeregelung und mithin ihre reibungslose Abwicklung ergeben sich aus langfristig geplanten und durchgeführten Maßnahmen. Geeignete Bausteine zur individuellen Gestaltung können beispielsweise Gesellschaftsverträge und Unternehmertestamente sein. Mit unseren Kooperationspartnern versuchen wir, familiären Strukturen und Hintergründen auch durch das Erstellen von Familienchartas gerecht zu werden. Darüber hinaus sind alternative Nachfolgen möglich:

  • Vollständiger oder anteiliger Verkauf des Unternehmens an familienfremde Personen 
  • Freigabe am Aktienmarkt
  • Gründung einer Stiftung
  • Liquidation des Unternehmens

Jede dieser Alternativen hat ihre Berechtigung und sollte im Einzelfall geprüft werden. Welche Optionen speziell für Sie in Betracht kommen, erörtern wir gern im gemeinsamen Gespräch. Die zertifizierte Unternehmensnachfolgeberaterin Renate Maltry, spezialisierte Partneranwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bündeln ihre Kompetenzen interdisziplinär. So bieten wir Beratung unter familien-, erb- und steuerrechtlichen sowie unter wirtschaftlichen und sozialen Aspekten aus einer Hand. Denn der Erhalt von Familienunternehmen liegt uns ebenso am Herzen wie Ihnen.

Ihre Ansprechpartner
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Renate Maltry

Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Erbrecht, zertifizierte Unternehmensnachfolgeberaterin ZentUma, zertifizierte Testamentsvollstreckerin AGT e.V.

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Zertifizierte Unternehmensnachfolgeberaterin ZentUma, zertifizierte Testamentsvollstreckerin AGT e.V.

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Andreas Völker LL.M.

Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Erbrecht, weiterer Tätigkeitsschwerpunkt: Handels- und Gesellschaftsrecht, zertifizierter Testamentsvollstrecker AGT e.V.

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