Familienvermögen ist das Resultat lebenslanger Aufbauarbeit und wirtschaftlich kluger, vorausschauender Strategien – nicht selten über mehrere Generationen hinweg. Um Vermögen zu zerschlagen, kann hingegen bereits eine falsche Entscheidung genügen.
Ziel sollte sein, Ihr Vermögen zu Lebzeiten sowie im Erbfall in möglichst vollem Umfang zu übertragen. Aus diesem Grund haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, klar formulierte Nachfolgeregelungen unter dem Aspekt der steuerlichen Optimierung auszuarbeiten.
Schwerpunkte in der
Vermögensnachfolge
Vermögensnachfolge
In keinem Bereich ist das Zusammenspiel zwischen Familien-, Erb- und Steuerrecht so gravierend. Der Überblick und die Kenntnis der Zusammenhänge gepaart mit unserer Fachkompetenz und langjährigen Erfahrung diesbezüglich sind Voraussetzung für eine Nachfolgeregelung, die nicht von der Stange kommt.
Auf Ihre Bedürfnisse eingehend, ist unser Ziel, Ihre eigene Altersversorgung und Zukunftsperspektive zu berücksichtigen und das Vermögen steuerlich optimiert auf die nächste Generation übergehen zu lassen.
Vermögensanalyse
Eine optimale Planung setzt eine umfassende Vermögensanalyse voraus. Erst wenn die Bewertungen für alle Vermögenswerte vorliegen, können Ihren persönlichen Wünschen und Vorstellungen entsprechend Lösungsmodelle gefunden werden.
Gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern werden Bewertungen Ihrer Firmen und/oder Immobilien vorgenommen, sodass nach Abschluss der Analyse eine individuelle Strategie entwickelt werden kann.
Eheverträge
Häufiges Resultat der Vermögensanalyse sind ehevertragliche Regelungen. Abhängig vom Einzelfall kann bspw. eine Gütertrennung aufgehoben werden, um den Zugewinnausgleich steuerfrei auf den Ehegatten zu übertragen. Oder man schließt einen Ehevertrag unter Begründung eines neuen Güterstandes oder als modifizierte Zugewinngemeinschaft. Bei langjährigen Ehen wird oft die Güterstandsschaukel praktiziert, um einen entsprechenden Ausgleich und eine steuergerechte Verteilung auf die Nachfolgegeneration vorzunehmen.
Vorweggenommene Erbfolge, Schenkungen
Schenkungssteuerfreibeträge können alle 10 Jahre beansprucht werden. Um diese auszuschöpfen, sind Schenkungen zu Lebzeiten Thema der Vermögensnachfolge. Ziel ist, das zumeist hohe Vermögen mit Augenmaß steuerfrei und unter Berücksichtigung der Versorgungslage der Übergebenden an die Folgegeneration zu übertragen. Unsere Erfahrung lehrt, Unwägbarkeiten der Zukunft dabei nicht außer Acht zu lassen. Individuell zugeschnittene Modelle wie Familienpools und Stiftungen stehen hierfür zur Auswahl. Bei Immobilienübertragung schützen Sie unsere ausgefeilten Rückübertragungsklauseln vor dem Verlustrisiko.
Testamentsgestaltung
Selbst wenn Sie lebzeitig verschenken, ist es hinsichtlich des Restvermögens noch immer sinnvoll, ein Testament zu gestalten. Mit einem ausgewogenen, nach Ihren Vorgaben erarbeiteten Testament perfektionieren wir die Vermögensnachfolge. Erbstreitigkeiten können durch klare Regelungen vermieden werden.
Ob Einzeltestament, Erbvertrag, gemeinsames Testament oder Berliner Testament: Wir begleiten Sie professionell dabei, den für Sie richtigen Weg und die für Sie passende Lösung zu finden.
Maßnahmen zur Pflichtteilreduzierung
Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Nachkommen und Eltern können im Erbfall Pflichtteilsansprüche geltend machen. Diese betragen die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs. Angesichts komplexer werdender Familienstrukturen wächst die Nachfrage nach Pflichtteilsreduzierungsmaßnahmen. Sofern keine Erb- und Pflichtteilsverzichtserklärungen abgegeben werden, berücksichtigen wir diese Maßnahmen und erarbeiten nach der Vermögensanalyse eine – ggf. auch langfristige – Strategieplanung nach Ihren Wünschen.
Vermögensnachfolge
erfordert eine ganzheitliche Herangehensweise
Eine geregelte, für alle Seiten gerechte Vermögensnachfolge verhindert nicht nur langwierige Erbauseinandersetzungen. Ist die Nachfolge ganzheitlich geplant, erübrigen sich vielmehr auch vermeidbare Steuerzahlungen und kostenintensive Nachbearbeitungen, die andernfalls wiederum das Vermögen schmälern könnten.
Eine frühzeitige ganzheitliche Beschäftigung mit der Vermögensnachfolge schließt alle Aspekte und vorgegebenen Bedingungen des Familien-, des Erb- und des Steuerrechts ein. Die Gründung einer Stiftung oder einer Familiengesellschaft zum Beispiel kann als individuelle Gestaltungsoption entscheidend dazu beitragen, Ihr Vermögen für die Nachwelt zu erhalten. Maßnahmen wie diese verlangen ebenfalls Fachkenntnisse. Und haben Sie bei der lebzeitigen Übertragung Ihres Vermögens auch an Ihre eigene ausreichende Altersvorsorge gedacht?
Durch umfangreiche Beratungsleistungen und persönliche Betreuung zeigen wir Familienunternehmern und Vermögenden verschiedene Wege für eine rundum zufriedenstellende Vermögensnachfolge auf – unter Wahrung ihrer Interessen und unter legaler Ausnutzung steuerlicher Gestaltungsspielräume.
Ihre Ansprechpartnerin
in der Vermögensnachfolge
Renate Maltry
Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Erbrecht, zertifizierte Unternehmensnachfolgeberaterin ZentUma, zertifizierte Testamentsvollstreckerin AGT e.V.
Zum ProfilAndreas Völker LL.M.
Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Erbrecht, weiterer Tätigkeitsschwerpunkt: Handels- und Gesellschaftsrecht, zertifizierter Testamentsvollstrecker AGT e.V.
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