Grund-, Erbschafts- oder Schenkungsteuer: Früher oder später berührt das komplexe Feld der Steuern auf Bundes-, Länder- und Kommunenebene alle Bürger. Steuergesetze regeln, wer welche Steuern zahlen muss. Und sie gestehen den Steuerpflichtigen durchaus Rechte und Gestaltungsspielräume zu. Diese gilt es auszuschöpfen. Wer vor Formularen, Erklärungen und Paragraphen jedoch kapituliert, ist gut damit beraten, steuerrechtliche Angelegenheiten in unsere professionellen Hände zu geben.
Schwerpunkte im
Steuerrecht
Steueroptimierte Vermögensübergabe
Privatvermögen möglichst ungeschmälert und auf legalem Weg steuerfrei an die Folgegeneration weitergeben: Sowohl im Erbfall als auch zu Lebzeiten unterliegt dieser Vorgang komplexen gesetzlichen Bestimmungen. Unsere Aufgaben sehen wir in der strategischen Beratung, der fachkundigen Vorbereitung und der steuerlichen Optimierung der Vermögensübergabe.
Bewertung von Betriebsvermögen
Vererbtes oder verschenktes Betriebsvermögen in Form eines Einzelunternehmens oder in Gesellschaftsanteilen unterliegt der Erbschaftsteuer. Zur Ermittlung der Steuerhöhe ist in einem rechtsformunabhängigen Ertragswertverfahren der Wert des Betriebsvermögens festzustellen. Sollten Sie hierfür Hilfe benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!
Unternehmensnachfolge
Durch sich verändernde Erbschafts- und Schenkungssteuergesetze ergeben sich für die Besteuerung von Unternehmensübertragungen immer wieder – mitunter komplizierte – Neuerungen. Hierbei den Überblick zu behalten, kann bares Geld wert sein. In Zusammenarbeit mit Steuerberatern schaffen wir für Ihre Unternehmensnachfolge steuerlich optimale Voraussetzungen.
Internationales Erbschaftsteuerrecht Steuergestaltungsmodelle
Es gibt kein staatenübergreifendes internationales Erbschaftsteuerrecht. Jeder Staat regelt Erbfälle mit Auslandsbezug einschließlich entsprechender Abkommen durch ein eigenes internationales Steuerrecht. Dass derselbe Erbfall so doppelt versteuert werden könnte, gilt es zu vermeiden. Wir werden im Vorfeld aktiv und entwickeln passende Steuerkonzepte für Sie.
Familienpools
Ziel eines Familienpools ist, private und/oder betriebliche Vermögenswerte zu bündeln und für mehrere Generationen zu erhalten. Seine Führung und Verwaltung erfordern eine hohe Spezialisierung und Praxiserfahrung. Unser Team aus Anwälten und Steuerberatern ist in sämtlichen steuer- und gesellschaftsrelevanten Fragestellungen stets an Ihrer Seite.
Erbschaftsteuerrecht
Mit Erbschaften gehen immer auch steuerliche Verpflichtungen einher. Gestaltungsmittel wie Testamente und Erbverträge sowie Steuerklassen, Freibeträge und Begünstigungen enthalten jedoch Potenzial zur Steuerreduzierung. Alle Optionen vor und nach dem Erbfall ausschöpfen – dafür gehen erbrechtliche und steuerrechtliche Kompetenzen bei uns Hand in Hand.
Schenkungsteuerrecht
Als wichtiges Instrument der Unternehmens- und Vermögensnachfolge gilt die Schenkung als vorweggenommene Erbschaft. So fällt bei Zuwendungen unter Lebenden ebenfalls eine Steuer an. Umsichtig berechnet und abhängig vom Verhältnis der Beteiligten und der Art der Schenkung, eröffnen Freibeträge und Vergünstigungen auch hier enormes Steuersparpotenzial.
Unternehmens- bewertungen nach dem Discounted-Cash-Flow-Verfahren (IDW S1)
Im Zuge der Globalisierung und grenzüberschreitender Unternehmenszusammenschlüsse gewinnt neben dem traditionellen Ertragswertverfahren das Discounted-Cash-Flow-Verfahren an Bedeutung. Anerkannt durch das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW), wird es zur Unternehmensbewertung bei Transaktionen und zur wertorientierten Unternehmenssteuerung herangezogen.
Steuerrechtliche Immobilienbewertung
Die steuerliche Wertermittlung von Immobilien ist notwendig bei der Übertragung von Grundbesitz, beispielsweise aufgrund eines Scheidungsverfahrens, einer Zwangsversteigerung oder eines Erb- bzw. Schenkungsfalls. Das Gutachten bildet die Grundlage der anfallenden Steuerhöhe. In Ihrem individuellen Fall arbeiten wir mit spezialisierten Sachverständigen.
Das Steuerrecht ist eng mit dem Erbrecht verbunden
Ist in jedem Fall Erbschaftssteuer zu zahlen oder gibt es Freibeträge? Wovon hängt die Höhe der Erbschaftssteuer ab? Wie werden vererbte Immobilien oder Schenkungen steuerlich berechnet? Sehen Sie sich mit solchen oder ähnlichen Fragen konfrontiert, dann sind wir die richtigen Ansprechpartner.
Als Fachanwältinnen für Erbrecht haben wir insbesondere die Bereiche des Steuerrechts im Blick, die bei Erbschaften, Übertragungen und Schenkungen relevant sind. Wir beraten Sie umfassend über steuerliche Auswirkungen bei Veränderungen wie diesen im privaten und geschäftlichen Bereich. Mit unserer Unterstützung stehen Sie in puncto Steuerrecht jederzeit auf der sicheren Seite. Vermögensübertragung oder Unternehmensnachfolge, steuerliche Bewertung von Immobilien oder Betriebsvermögen: Je nach Einzelfall und abhängig von Ihren Bedürfnissen ziehen wir kooperierende Spezialisten wie Steuerberater und Wirtschaftsprüfer hinzu. Gemeinsam entwickeln wir ein individuell steueroptimiertes Konzept für Sie.
Rechnen Sie mit uns und Ihr Vertrauen zahlt sich aus!
Ihre Ansprechpartnerin/Ansprechpartner
im Steuerrecht
Renate Maltry
Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Erbrecht, zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)
Zum ProfilAndreas Völker
Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Erbrecht, zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
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