Unsere Welt wird – im übertragenen Sinne – immer kleiner, private wie geschäftliche Kontakte und Interaktionen immer internationaler. Kommt es dabei zu rechtlichen Auseinandersetzungen, braucht es Juristen, die sich mit dem internationalen Recht und insbesondere mit den Unterschieden zum deutschen Recht auskennen. Hinzu kommt, dass zahlreiche Fälle mehrere Rechtsbereiche berühren. Für jedes Mandat formieren wir deshalb ein Team aus Fachanwälten der Kanzlei Maltry und unseren spezialisierten Partnern.
Schwerpunkte im
Internationalen Recht
Internationales Erbrecht
Angesicht der Globalisierung treten zunehmend grenzüberschreitende Erbfälle auf: Immobilien, bspw. Feriendomizile, und Geldanlagen von Deutschen im Ausland sind keine Seltenheit mehr. Umgekehrt leben immer mehr Ausländer hier, die Vermögenswerte in der Heimat sowie in Deutschland haben. Dabei werden erbrechtliche Folgen beim Erwerb meist nicht bedacht.
Internationales Erbschaftsteuerrecht
Bei der Erbschaftssteuer ist europaweit keine Einheitlichkeit gegeben. Es gibt jedoch Doppelbesteuerungsabkommen mit einigen Ländern. Sobald in Ihrem individuellen Fall ein internationaler Bezug besteht, sollten Sie die steuerliche Relevanz prüfen lassen. Zusammen mit unseren erfahrenen Kooperationspartnern finden wir die für Sie richtige Lösung.
Internationales Familienrecht
Die wachsende Globalisierung macht auch vor Ehen nicht halt. Der Trend, im Ausland zu heiraten, nimmt zu. In ca. 13,5 % der Ehen besitzt ein Ehegatte eine ausländische Staatsangehörigkeit. Und auch wenn mindestens ein Ehegatte im Ausland lebt oder Vermögen im Ausland hat, liegt ein Auslandsbezug vor, der Expertenwissen im internationalen Familienrecht verlangt.
Internationales Immobilienrecht
Schwerpunkt Italien
Bei der Übertragung von ausländischen Immobilien ist eine Beratung im ausländischen Immobilienrecht notwendig. In Italien geht das Eigentum bereits mit der Einigung im Kaufvertrag über. In den meisten Fällen ist daher ein „compromesso“ erforderlich. Bei Erbfällen mit Immobilienvermögen kann die Umschreibung im Grundbuch erst nach Abgabe der italienischen Erbschaftssteuerklärung erfolgen. Immobilienübertragungen mit Auslandsbezug eröffnen in der Regel Besteuerungsrechte mehrerer Staaten.
Jeder Staat hat eigene Regeln – wir beraten grenzüberschreitend
Als überstaatliche Rechtsordnung beschäftigt sich das internationale Recht mit den Rechtsbeziehungen zwischen verschiedenen Staaten. Denn trotz der Globalisierung durch Verbindungen in Wirtschaft, Politik, Internet und Privatleben gibt es trotz europäischer Verordnungen zum Erb- und Familienrecht noch immer zu wenig globale Gesetzgebung. Diese Tatsache wirft durchaus Probleme auf, zum Beispiel wenn es um die Unterschiede in der Versteuerung einer Erbschaft mit Auslandsbezug oder bei der Scheidung von Ihrem im Ausland geheirateten Ehegatten geht.
Kundenbetreuung im
europäischen Ausland
Seit vielen Jahren greifen wir je nach individuellem Bedarf auf unser internationales Netzwerk zurück. Mit unseren spezialisierten Kooperationspartnern und Notaren arbeiten wir in ganz Europa eng zusammen, u. a. in Spanien (Madrid, Barcelona), auf Mallorca, in Italien, Frankreich (Paris, Südfrankreich), Belgien (Brüssel) und in Österreich. Darüber hinaus befinden sich in unserem Netzwerk auch Kooperationspartner in Australien (Sydney, Perth) sowie in den USA (New York, Los Angeles).
Den Erfolg unserer Kooperationen messen wir an Ihrer Zufriedenheit. Vereinbaren Sie gern einen Beratungstermin!
Ihre AnsprechpartnerInnen
im internationalen Recht
Kontaktieren Sie uns...
Auf Wunsch führen wir Erstberatungen sehr gerne via Video- oder Telefonkonferenzen über Zoom durch.
Ihr Maltry-Team