Wer seinen Nachlass im Erbfall nicht der gesetzlichen Erbfolge oder dem Staat zufallen lassen möchte, erstellt – eigenhändig oder öffentlich mit Hilfe eines Notars – ein Testament. Das Testament formuliert Ihren letzten Willen mit Blick auf eine gerechte, reibungslose Abwicklung Ihres Nachlasses. Um sicherzustellen, dass Ihr Wille auch wirklich umgesetzt wird, Ihre erbenden Angehörigen abgesichert sind und Ihr Vermögen geschützt bleibt, empfiehlt es sich, einen Testamentsvollstrecker zu benennen.
Schwerpunkte der
Testamentsvollstreckung
Abwicklungstestaments-Vollstreckung
Testamentsvollstrecker zur reinen Abwicklung der Erbschaft zu beauftragen, ist der Regelfall. Als verlängerter Arm des Erblassers führt der Abwicklungsvollstrecker nach Eintritt des Erbfalls die letztwilligen Verfügungen aus. Er sichtet den Nachlass, verteilt ihn unter den Erben, reguliert Verbindlichkeiten und reicht die Erbschaftsteuererklärung ein.
Dauertestaments-Vollstreckung
Über die bloße Nachlassabwicklung hinaus kann ein Dauertestamentsvollstrecker zur Nachlassverwaltung für eine bestimmte Dauer, maximal für 30 Jahre, eingesetzt werden. Erst mit Ablauf des festgelegten Zeitraums geht der Nachlass an den Erben. Sinnvoll ist dies, wenn es sich beispielsweise um schutzbedürftige minderjährige oder behinderte Erben handelt.
Testamentsvollstreckung – eine Frage des Vertrauens
Veränderte Familienmodelle – z. B. Patchwork- sowie Regenbogenfamilien – und kompliziertere Vermögensstrukturen, etwa durch Wertpapiere, Immobilien und Vermögen im Ausland, führen zu einer neuen Lebenswirklichkeit. Nachlassstrukturen werden immer komplexer und bedürfen einer professionellen Planung und Abwicklung auf der Höhe der Zeit.
Als eines der wichtigsten Instrumente der Nachfolgegestaltung stellt sich immer mehr die Testamentsvollstreckung heraus. Ein fähiger Testamentsvollstrecker schützt Ihr Vermögen, erleichtert Auseinandersetzungen in schwierigen Vermögens- bzw. Familienverhältnissen und vermeidet gar Streit zwischen Erben. Ebenso sinnvoll, häufig auch unabdingbar, ist sein Einsatz zur geregelten Unternehmensnachfolge.
Doch die Testamentsvollstreckung hat durchaus Schattenseiten: Mit ihrer Anordnung beschränkt der Erblasser seine Erben in ihren Rechten. Allein der Testamentsvollstrecker darf bis zur Beendigung der Testamentsvollstreckung über den Nachlass verfügen. Ein so weitreichender Eingriff in den Erbfall setzt großes Vertrauen voraus. Wählen Sie Ihren Testamentsvollstrecker deshalb wohlüberlegt.
Als zertifizierte Testamentsvollstreckerin verfügt Renate Maltry über die juristische Qualifikation sowie wirtschaftliche und soziale Kompetenz. Ihre Erfahrung schafft Vertrauen und Erfolg!
Ihre Ansprechpartnerin/Ansprechpartner
in der Testamentsvollstreckung
Renate Maltry
Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Erbrecht, zertifizierte Unternehmensnachfolgeberaterin ZentUma, zertifizierte Testamentsvollstreckerin AGT e.V.
Zum ProfilAndreas Völker LL.M.
Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Erbrecht, weiterer Tätigkeitsschwerpunkt: Handels- und Gesellschaftsrecht, zertifizierter Testamentsvollstrecker AGT e.V.
Zum ProfilMartin Hartner
Fachanwalt für Erbrecht, Avvocato und Kassationsanwalt, zertifizierter Testamentsvollstrecker AGT e.V., Tätigkeitsschwerpunkte: internationales Erbrecht, Unternehmensrecht
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