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Erbrecht

Richtig vererben, aber wie?

Das Erbrecht ist kein Rechtsgebiet wie jedes andere. Nicht selten werden Auseinan-dersetzungen um die Erbschaft eines verstorbenen Familienmitglieds emotional ausgetragen. Aufgrund von personellen und finanziellen Fragen ist auch die Regelung einer Unternehmensnachfolge eine komplexe Angelegenheit.

Wir legen unser juristisches Know-how und ein versiertes Netzwerk in die Waagschale, um Sie mit der gebotenen Sachlichkeit durch das komplizierte Geflecht der erbrechtlichen Vorschriften zu führen.

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Schwerpunkte im
Erbrecht

Testamentsgestaltung

Entspricht die gesetzliche Erbfolge nicht Ihren Vorstellungen als Erblasser, haben Sie die Möglichkeit, Ihren eigenen Willen in einem Testament festzuhalten. Sie können Erben einsetzen und Vermächtnisse sowie Auflagen anordnen, ändern oder ergänzen. Wir beraten Sie bezüglich der Formalien und finden klare Formulierungen für eine eindeutige Auslegung.

Erbvertrag

Wie das Testament regelt der Erbvertrag Ihre letzten Angelegenheiten, wird jedoch zwischen mindestens zwei Personen geschlossen und ist nur wirksam durch die Beurkundung eines Notars. Der Erbvertrag bindet stärker als das Testament und empfiehlt sich insbesondere für uneheliche Partner, für die ein gemeinschaftliches Testament nicht infrage kommt.

Testamentsvollstreckung

In vielen Fällen es sinnvoll, im Testament eine Testamentsvollstreckung anzuordnen. Diese umfasst u. a. die Verwaltung und Aufteilung des Nachlasses. Als Testamentsvollstrecker agieren wir im Sinne des Verstorbenen bzw. des Erblassers. Wir führen dessen letzten Willen aus und können so etwaige Auseinandersetzungen zwischen den Erben erleichtern.

ZUR TESTAMENTSVOLLSTRECKUNG

Internationales Erbrecht

Das internationale Erbrecht ist einer der komplexesten Bereiche des Erbrechts. Die Anwendungen ausländischer Rechtsordnungen sind ebenso zu klären wie die Zuständigkeiten verschiedener Gerichte. Entscheidend hierfür ist seit Anwendung der europäischen Erbrechtsverordnung nicht mehr die Staatsangehörigkeit, sondern der gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers. Bei Unklarheiten in Erbfällen mit Auslandsbezug sind wir die richtigen Ansprechpartner.

Familienpools

Familienpools sind Gesellschaften, die kapitalstarke Familien zur professionellen Planung, organisierten Verwaltung und strategischen Bewirtschaftung mittlerer und großer Privatvermögen bilden. Wir suchen die für Sie richtige Gesellschaftsform und begleiten die Gründung des Familienpools. Die Vermögensnachfolge im Erbfall und die steuerlich optimierte Aufteilung unter den Familienmitgliedern gehören zu den Themen unserer spezialisierten Rechtsberatung.

Erbschaft und Schenkungsteuerrecht

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer greift, wenn sich aufgrund einer Erbschaft oder einer Schenkung – als vorweggenommene Erbschaft – Ihr Vermögen vermehrt. Die Fälligkeit und Höhe der Steuer richtet sich u. a. nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erben und Erblasser und damit zusammenhängenden Freibeträgen. Nehmen Sie unsere Beratung in Anspruch!

Unternehmensnachfolge

Eine geregelte Nachfolgeplanung stellt sicher, dass Ihr Unternehmen in geeignete Hände übergeht. Von der Umstrukturierung bis zur Betriebsübergabe oder Anteilsübertragung ergeben sich in jedem Fall – auch beim Verbleib des Betriebs innerhalb der Familie – rechtliche Besonderheiten und individuelle Fragen. Wir finden für Sie die passenden Antworten.

ZUR UNTERNEHMENSNACHFOLGE

Stiftung

Eine Stiftung ist ein Instrument zur Erhaltung eines Vermögens, um es durch Erbstreitigkeiten unbeschadet der Nachwelt zu übermitteln. Zumeist verfolgt sie gemeinnützige Vorstellungen. Im Unterschied zu testamentarischen Anordnungen des Erblassers können die Aufgaben einer Stiftung zeitlich unbeschränkt verwirklicht und nicht unterlaufen werden.

Patientenverfügung

Für den Fall, dass Sie vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage sein werden, selbstbestimmt Entscheidungen hinsichtlich medizinischer Maßnahmen zu treffen, ist eine Patientenverfügung ratsam. Sie definiert die Art und den Umfang ärztlicher Behandlungen. Gern sind wir Ihnen beim Verfassen der Verfügung gemäß Ihrer Wertevorstellungen behilflich.

Vorsorgevollmacht

Durch eine Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Vertrauensperson, in Ihrem Interesse zu entscheiden und zu handeln, wenn Sie selbst Ihren Willen nicht mehr äußern können. Die Vollmacht kann sich auf persönliche Angelegenheiten beziehen oder als Generalvollmacht ausgestellt werden. Welche Vorteile und Tücken sie birgt, erfahren Sie von uns.

Betreuungsverfügung

Mithilfe einer Betreuungsverfügung legen Sie frühzeitig selbst fest, wer im Betreuungsfall Ihr gesetzlicher Vertreter sein soll und welche Aufgabenbereiche ihm zufallen. So können Sie beispielsweise die Organisation des Alltags einschließlich finanzieller Aspekte regeln. Benötigen Sie Unterstützung beim Errichten der Verfügung? Wir sind für Sie da.

Kanzlei Maltry, internationales Erbrecht

Individuelle Lösungen für das sensible Thema Erbfall

Ein Erbfall wirft viele Fragen auf: Welche Optionen stehen Ihnen zur Regelung Ihrer letzten Angelegenheiten zur Verfügung? Wie sollte ein Testament gestaltet sein, um Streitigkeiten zwischen Angehörigen zu vermeiden? Welche gesetzlichen Rechte und Pflichten haben Erben und Pflichtteilsberechtigte? Und wer vertritt Sie und Ihre Interessen, wenn Sie im Krankheits- oder Todesfall selbst dazu nicht mehr in der Lage sind?

Bereits vor dem Erbfall finden wir entsprechende Antworten in einer auf Ihre persönliche Situation abgestimmten Rechtsberatung. Als spezialisierte Fachanwältinnen kennen wir die vielzähligen Gestaltungsmöglichkeiten des Erbrechts und erarbeiten – unter Beachtung aller erbrechtlichen Schwerpunkte – eigens für Sie optimierte Konzepte. Und auch nach dem Erbfall setzen wir uns für Ihre Rechte ein und begleiten Sie bei außergerichtlichen und gerichtlichen Erbauseinandersetzungen.

Kontaktieren Sie uns frühzeitig! So stellen Sie sicher, dass die Erbfolgeregelung Ihren Wünschen entspricht und der Nachlass denjenigen zufließt, die Sie begünstigen möchten.

Ein frühzeitiges Auseinandersetzen mit dem Thema Erben und Vererben garantiert eine den eigenen Wünschen entsprechende Erbfolgeregelung.

Ihre Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner
im Erbrecht

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Renate Maltry

Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Erbrecht

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Andreas Völker LL.M.

Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, zertifizierter Testamentsvollstrecker AGT e.V.

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Dott. Martin Hartner

Fachanwalt für Erbrecht, zertifizierter Testamentsvollstrecker AGT e.V.

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Raphaela Hüßtege

Fachanwältin für Erbrecht

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Weitere Ratgeberinhalte zum Erbrecht gibt es auf anwalt.org

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