Der Bundesfinanzhof bestätigt, dass die spezielle Testamentsform nicht nur Vorteile bringt
Das Berliner Testament ist eine sehr beliebte Form der Testamentsgestaltung unter Ehepartnern in Deutschland, erläutert die Münchner Fachanwältin für Erbrecht, Renate Maltry. Zwei Drittel der errichteten Testamente sind Berliner Testamente. Es ermöglicht Ehegatten, sich gegenseitig als Alleinerben einzusetzen und erst nach dem Tod des länger lebenden Ehepartners das Vermögen an die Schlusserben, üblicherweise die Kinder, weiterzugeben.
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