Die Absicherung der finanziellen Zukunft eines behinderten Kindes erfordert eine sorgfältige erbrechtliche Planung
Wenn Kinder wegen einer Behinderung nicht erwerbsfähig und auf Pflege und Betreuung angewiesen sind, greift der Sozialhilfeträger auf das Erbe zu. Denn aufgrund der Erbschaft ist die behinderte Person nicht mehr bedürftig
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