Das Familienheim steuerfrei vererben
Das Finanzgericht München hat in einem aktuellen Fall über die Steuerbefreiung für das selbst genutzte Familienheim entschieden.
Grundsätzlich kann ein selbst bewohntes Famili-enheim steuerfrei gemäß §13 Abs. 1 Nr. 4 c ErbStG vererbt werden, wenn das selbst bewohnte Haus direkt nach dem Erbfall bezogen wird und der Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartner zehn Jahre darin wohnt, erläutert die Münchner Fachanwältin für Erbrecht, Renate Maltry.
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