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Die letzten Dinge regeln: Damit der eigene Wille zählt

16.04.2020 Erbrecht

Unangenehme Dinge schiebt man häufig vor sich her, so ist es auch mit einem Testament. Dennoch sollte man darüber nachdenken.

In Zeiten von Corona tritt insbesondere bei Risikoträgern nicht nur die Angst vor dem Virus auf, sondern auch die Sorge, noch kein Testament verfasst zu haben. Zunächst sollte man wissen, wozu ein Testament überhaupt benötigt wird, erklärt Renate Maltry, Fachanwältin für Erbrecht in München.

Das Erbrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches regelt die gesetzliche Erbfolge. Hiernach erben der überlebende Ehegatte und die Kinder den Nachlass und bilden eine Erbengemeinschaft. Ist man verheiratet und kinderlos, erben die noch lebenden Eltern- oder Geschwisterteile den Nachlass neben dem Ehegatten, ebenfalls in einer Erbengemeinschaft. Die Quote des Ehegatten bemisst sich je nach vorhandenem Güterstand.

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