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Die letzten Dinge regeln: Wenn der Nachlass plötzlich weg ist.

21.11.2019 Erbrecht

Nicht selten kommt es vor, dass Erblasser noch zu Lebzeiten alles Mögliche unternehmen, um ihr Vermögen zu schmälern. So soll beispielsweise der mittlerweile verhassten Ehefrau nichts hinterlassen werden, während die Geliebte reichlich beschenkt wird. Mit Schrecken stellen Familienangehörige nach dem Tod des Erblassers oftmals fest, dass der Verstorbene völlig familienfremden, dritten Personen ein erhebliches Vermögen hat zukommen lassen. Aufgrund dieser bewussten Vermögensminderungen durch den Erblasser stehen die Erben dann im Todesfall vor einem Scherbenhaufen: Erben kann man letztlich nur das, was am Todestag noch vorhanden ist.

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