Ihre Rechtsanwaltskanzlei im Herzen von München | Seit 1984

Die letzten Dinge regeln - Das gemeinschaftliche Testament und die Erbschaftssteuer

14.02.2022 Erbrecht

Gemeinsame Testamente erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Gerade in langjährigen Ehen möchte man den überlebenden Ehegatten versorgt wissen. Deshalb wird der Ehegatte häufig als Alleinerbe eingesetzt. Die damit anfallenden Konsequenzen im Hinblick auf die Steuer werden dabei häufig unterschätzt, so der Steuerrechtsexperte, Rechtsanwalt Andreas Völker, der Kanzlei Maltry. 

Lesen Sie hier den vollständigen Text.

Kontaktieren Sie uns...


Adressen

Maltry RechtsanwältInnen
PartG mbB

Hohenzollernstrasse 89
D-80796 Munich


Leitenstraße 40
D-82528 Geretsried


Via Rasella (Palazzo Tittoni)
I-00187 Roma


Zeiten

Montag bis Donnerstag

von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr 

Freitag

von 08.30 Uhr bis 14.00 Uhr
oder nach Vereinbarung