Gemeinsame Testamente erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Gerade in langjährigen Ehen möchte man den überlebenden Ehegatten versorgt wissen. Deshalb wird der Ehegatte häufig als Alleinerbe eingesetzt. Die damit anfallenden Konsequenzen im Hinblick auf die Steuer werden dabei häufig unterschätzt, so der Steuerrechtsexperte, Rechtsanwalt Andreas Völker, der Kanzlei Maltry.
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