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Die letzten Dinge regeln - Das Geschiedenentestament

22.02.2021 Erbrecht

Das Geschiedenentestament

Der Scheidungstermin ist vorüber. Viele Menschen glauben, dass der frühere Partner spätestens ab diesem Zeitpunkt nichts mehr mit dem eigenen Vermögen zu tun hat, denn man hat ja alles „auseinanderdividiert“. Diese Annahme ist falsch und kann sich auf fatale Weise auswirken, so die Erbrechtsexpertin Hüßtege von der Kanzlei Maltry Rechtsanwältinnen in München.

Vermögen im Todesfall sichern

Gemeinsames Vermögen gibt es zwar dann in der Regel nicht mehr, aber im Falle des Todes des Ex-Ehepartners besteht das Risiko fort, dass der Ex-Partner im Falle eigenen Ablebens auf eigentlich ungewollte Art Zugriff auf den eigenen Nachlass erhält.

 

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