Erbe tritt in allen Rechtspositionen des Verstorbenen ein
Bereits am 12. Juli 2018 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) gegen Facebook: Nämlich, dass den Eltern als Erben auch der digitale Nachlass gehört.
Nach diesem BGH-Urteil war der Streit mit Facebook aber nicht zu Ende. Der Mutter der Verstorbenen wurde von Facebook lediglich ein USB-Stick mit einem 14 000-seitigen PDF-Dokument, das völlig unstrukturiert war, überreicht. So musste erneut gegen Facebook vorgegangen werden.