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Die letzten Dinge regeln: Geschenkt ist geschenkt?

20.05.2020 Erbrecht

Der Schenker sollte sich vorab absichern, um böse Überraschungen zu vermeiden

Mit der „warmen“ Hand zu schenken ist besser als mit der „kalten“ Hand, so sieht es die ältere Ge- neration, die der jüngeren et- was zuwenden will.
Gleichzeitig wird das Famili- envermögen fortgeführt und eine langfristige Versorgung der Familie sichergestellt. Hin- zu kommt, dass auch oft be- trächtliche erbschafts- und schenkungssteuerliche Freibe- träge ausgenutzt werden. Auch unliebsame Pflichtteilsberech- tigte sollen (vermeintlich) um- gangen werden.

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