Der letzte gewöhnliche Aufenthaltsort zählt
Viele Deutsche haben auch Immobilien im europäischen Ausland, zum Beispiel am Gardasee, der Provence, auf Mallorca oder an den wunderschönen Küsten Kroatiens.
Sie freuen sich jetzt, sich wieder um ihre Ferienimmobilie kümmern zu können und mehr Zeit, manchmal auch den Lebensabend dort, wo andere Urlaub machen, verbringen zu können.
Aber: Wenn es wieder möglich ist, an seinem gewöhnlichen Aufenthaltsort im EU Ausland zu leben wie zum Beispiel am Gardasee, kann das Auswirkungen auf die eigenen Erbrechtsregelungen haben.