Ihre Rechtsanwaltskanzlei im Herzen von München | Seit 1984

Die letzten Dinge regeln: Patchworkfamilien und Nachlass

22.01.2020 Erbrecht

Wenn der Zufall über das Vermögen entscheidet

Im Erbrecht gibt es keine Regelungen speziell zu Patchwork- oder Stieffamilien, obwohl Patchworkfamilien zunehmen, erläutert die Münchner Erbrechtsexpertin Renate Maltry.

Aufgrund der nach wie vor hohen Scheidungsraten und der Zahl der Paare, die wieder heiraten, leben derzeit ca. 13 % der Familien in Stief – bzw. Patchworkfamilien.
Stieffamilien sind Familien, bei denen einer der Ehegatten oder auch beide ein Kind aus früher Ehe oder Beziehung mitbringt.

Patchworkfamilien sind Familien, in denen sowohl gemeinsame Kinder als auch Kinder aus vorherigen Partnerschaften im Haushalt leben. 

Immer noch geht der Gesetzgeber in der erbrechtlichen Nachfolge von der „ klassischen“ Familie aus. Dies kann, so Renate Maltry, Fachanwältin für Erbrecht, zu Ungerechtigkeiten und ungleicher Vermögensverteilung führen. 

Lesen Sie hier den vollständigen Artikel.

Kontaktieren Sie uns...


Adressen

Maltry RechtsanwältInnen
PartG mbB

Hohenzollernstrasse 89
D-80796 Munich


Leitenstraße 40
D-82528 Geretsried


Via Rasella (Palazzo Tittoni)
I-00187 Roma


Zeiten

Montag bis Donnerstag

von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr 

Freitag

von 08.30 Uhr bis 14.00 Uhr
oder nach Vereinbarung