Wenn der Zufall über das Vermögen entscheidet
Im Erbrecht gibt es keine Regelungen speziell zu Patchwork- oder Stieffamilien, obwohl Patchworkfamilien zunehmen, erläutert die Münchner Erbrechtsexpertin Renate Maltry.
Aufgrund der nach wie vor hohen Scheidungsraten und der Zahl der Paare, die wieder heiraten, leben derzeit ca. 13 % der Familien in Stief – bzw. Patchworkfamilien.
Stieffamilien sind Familien, bei denen einer der Ehegatten oder auch beide ein Kind aus früher Ehe oder Beziehung mitbringt.
Patchworkfamilien sind Familien, in denen sowohl gemeinsame Kinder als auch Kinder aus vorherigen Partnerschaften im Haushalt leben.
Immer noch geht der Gesetzgeber in der erbrechtlichen Nachfolge von der „ klassischen“ Familie aus. Dies kann, so Renate Maltry, Fachanwältin für Erbrecht, zu Ungerechtigkeiten und ungleicher Vermögensverteilung führen.