Man sollte auf Fallstricke achten, damit jeder zu seinem Recht kommt
Gemäß dem Allensbach Institut schreiben der- zeit 36 Prozent der po- tenziellen Erblasser ein Testa- ment. Bei Personen über 56 Jahren sind es 56 Prozent. Das gemeinsame Testament erfreut sich immer größerer Beliebt- heit, erläutert die Erbrechtsex- pertin Renate Maltry. Grundsätzlich kann ein ge- meinsames Testament nur von Ehepaaren errichtet werden. Die Form kann dabei entweder notariell oder handschriftlich erfolgen. Damit ein hand- schriftliches Testament wirk- sam ist, muss es von einem Ehegatten vollständig hand- schriftlich geschrieben sein und der andere Ehegatte muss es unterschreiben.