Gerade bei Schenkungen wird viel vertuscht, meist zulasten des Pflichtteilsberechtigten. Der Erbe ist zur wahrheitsgemäßen Auskunft verpflichtet.
Kommt es nach dem Tod des Erblassers per Testament zur Enterbung eines Pflichtteilsberechtigten, so hat dieser gegen den Erben Auskunftsansprüche über die Höhe des Nachlasses zum Zeitpunkt des Todes sowie über
Schenkungen der letzten zehn Jahre (bei Dritten) oder Schenkungen während der gesamten Ehezeit (bei Ehegatten).
Nicht selten kommt es vor, dass mit allen möglichen Tricks versucht wird, den Nachlasswert mäglichst gering anzugeben. Gerade bei der Angabe von Schenkungen wird viel vertuscht, berichtet Fachanwältin für Erbrecht Alexandra Oldekop aus der Kanzlei Maltry.