Überraschende Änderungen in einem neuen Testament können die Frage aufwerfen: „War der Erblasser testierfähig?“
„Tante Frieda hat immer gesagt, dass ich ihr Erbe werde und jetzt soll laut Schreiben des Nachlassgerichts ein unbekannter Dritter alles erben“, so kommen immer wieder Betroffene zu der Fachanwältin für Erbrecht Hüßtege.
Neue Erbfolge kann ratlos machen
Plötzlich taucht ein neues Testament auf; die im ursprünglichen Testament ange- ordnete Erbfolge soll nun nicht mehr gelten. Betroffene sind dann oft ratlos, maßlos enttäuscht und wundern sich über das Verhalten des Erblassers. Die Wirksamkeit des Testa- mentes ist in diesem Fall zu überprüfen. Dies gilt insbeson- dere dann, wenn erhebliche Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers bestehen: wie Demenz, Beeinflussung durch Dritte, aber auch psychische Störungen und Medikamen- teneinfluss.