Dies hat das OLG Hamm aktuell entschieden. In dem der Entscheidung zugrundeliegenden Fall hatte die Erblasserin ein Testament mit der Formulierung „Wer mir in den letzten Stunden beisteht, dem übergebe ich Alles“ aufgesetzt. Die letzten Lebensstunden der Erblasserin verbrachte ihr Nachbar mit ihr. Er beantragte beim zuständigen Nachlassgericht einen alleinigen Erbschein, den das Gericht jedoch nicht ausstellte. Letztinstanzlich lehnte nun auch das OLG Hamm den Erbscheinsantrag als unbegründet ab. Nach Auffassung des Gerichts sei die Erbeinsetzung zu unbestimmt und verstoße gegen den Höchstpersönlichkeitsgrundsatz aus § 2065 Abs. 2 BGB.
Kontaktieren Sie uns...
Auf Wunsch führen wir Erstberatungen sehr gerne via Video- oder Telefonkonferenzen über Zoom durch.
Ihr Maltry-Team