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Wer entscheidet über die Schutzimpfungen für das gemeinsame Kind?

11.08.2021 Familienrecht

Wer entscheidet über die Schutzimpfungen für das gemeinsame Kind, wenn sich die Eltern nicht einig werden?

Die Entscheidung über die Durchführung von Schutzimpfungen für ein gemeinsames Kind kann bei Uneinigkeit der Eltern auf den Elternteil übertragen werden, der seine Haltung an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) orientiert.

Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main entschieden und die Beschwerde eines Vaters abgewiesen, der mit einer Impfung seines Kindes nicht einverstanden war (Beschl. v. 08.03.2021, Az. 6 UF 3/21). 

Dem Beschluss lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Die Mutter will das im Jahr 2018 geborene Kind nach den Empfehlungen der STIKO impfen lassen, der Vater war jedoch dagegen und verlangte eine gerichtliche Prüfung der Impffähigkeit des Kindes. Die Mutter beantragte deshalb vor dem Amtsgericht, ihr die Entscheidungsbefugnis über Standardimpfungen zu übertragen.

Dem gab das Amtsgericht auch statt. Werden sich die Eltern bei gemeinsamer elterlicher Sorge nicht einig, kann die Entscheidung in einzelnen Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für das Kind auf einen Elternteil übertragen werden. 

Zu den STIKO-Empfehlungen gehören unter anderem die MMR-Impfung (Masern, Mumps, Röteln) sowie Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis B.

Das OLG wies die Beschwerde des Vaters ab. Die Entscheidungskompetenz sei dem Elternteil zu übertragen, "dessen Lösungsvorschlag dem Wohl des Kindes besser gerecht wird", so das Gericht. Da nach den Empfehlungen der STIKO die Impffähigkeit des Kindes sowieso ärztlich zu prüfen sei, bedürfe es auch keiner allgemeinen, unabhängig von einer konkreten Impfung vorzunehmenden gerichtlichen Aufklärung der Impffähigkeit. Bei Angelegenheiten der Gesundheitssorge sei die Entscheidung des Elternteils zu treffen, der insoweit das für das Kindeswohl bessere Konzept verfolge.

Verfasser: Katharina Karetsou
Dikigoros
Mitglied der Rechtsanwaltskammer
München

 

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