Ab 1. Januar 2023 tritt das Gesetz in Kraft und regelt gesundheitliche Anliegen neu
er Gesetzgeber hat eine umfangreiche Reform des Vormundschaftsund Betreuungsrechts auf den Weg gebracht. Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft. Damit ändern sich eine ganze Reihe von gesetzlichen Vorschriften, erläutert der Fachanwalt für Erbrecht, Andreas Völker der Kanzlei Maltry in München.
Lesen Sie hier den vollständigen Text.