Ihre Rechtsanwaltskanzlei im Herzen von München | Seit 1984

Die letzten Dinge regeln: Verschenken oder vererben?

27.10.2020 Erbrecht

Eine umfassende Beratung ist wichtig

Zum bevorstehenden Jahreswechsel werden erneut die vom Gutachterausschuss ermittelten Boden- richtwerte der aktuellen Marktsituation angepasst. Die- se sind Grundlage für die schenkungs- und erbschafts- steuerliche Bewertung von Immobilien. Die Bewertung der Immobilien erfolgt hierfür gemäß § 12 ErbStG nach dem Bewertungsgesetz. Seit dem 1. Januar 2009 ist nicht mehr der sogenannte Einheitswert maßgebend, sondern der Verkehrswert, der nach den Vorgaben des Bewer- tungsgesetzes zu ermitteln ist, erläutert die Erbrechtsexpertin Renate Maltry. Danach ist eine Richtgröße für Grundbesitz der Bodenrichtwert.

Lesen Sie hier den vollständigen Artikel.

Kontaktieren Sie uns...


Adressen

Maltry RechtsanwältInnen
PartG mbB

Hohenzollernstrasse 89
D-80796 Munich


Leitenstraße 40
D-82528 Geretsried


Via Rasella (Palazzo Tittoni)
I-00187 Roma


Zeiten

Montag bis Donnerstag

von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr 

Freitag

von 08.30 Uhr bis 14.00 Uhr
oder nach Vereinbarung