Regelmäßig werden in vorsorgenden Eheverträgen, welche vor oder während einer intakten Ehe geschlossen werden, für den Fall der Scheidung „Ausgleichszahlungen“ des einen Ehegatten an den anderen vereinbart. Die Formulierung dieser Klauseln birgt jedoch möglicherweise kostenintensive Tücken, weiß die Rechtsanwältin mit Tätigkeitsschwerpunkt im Familienrecht, Carolin Hölscheidt der Kanzlei Maltry in München zu berichten.
Lesen Sie hier den vollständigen Text