Ihre Rechtsanwaltskanzlei im Herzen von München | Seit 1984

Die letzten Dinge regeln - Fortbestand des Ehegattenerbrechts

03.01.2022 Erbrecht

Grundsätzlich ist das Bestehen der Ehe zum Zeitpunkt des Erbfalls Voraussetzung für das Erbrecht des Ehegatten. Daher entfällt das Erbrecht des überlebenden Ehegatten, wenn die Ehe zum Zeitpunkt des Erbfalls durch rechtskräftige gerichtliche Entscheidung geschieden war. Nach § 1933 BGB entfällt das Erbrecht aber auch dann, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Erblasser entweder die Scheidung beantragt, oder dem Scheidungsantrag des anderen Ehegatten zugestimmt hatte.

Lesen Sie hier den vollständigen Text

Kontaktieren Sie uns...


Adressen

Maltry RechtsanwältInnen
PartG mbB

Hohenzollernstrasse 89
D-80796 Munich


Leitenstraße 40
D-82528 Geretsried


Via Rasella (Palazzo Tittoni)
I-00187 Roma


Zeiten

Montag bis Donnerstag

von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr 

Freitag

von 08.30 Uhr bis 14.00 Uhr
oder nach Vereinbarung